Bitte diese Vereinbarung durchlesen und unten entsprechend bestätigen:

Verhaltensvereinbarung Mitglieder SC Binningen

1.         Zweck

Diese Verhaltensvereinbarung hält die Rahmenbedingungen einer Mitgliedschaft beim SC Binningen fest. Alle Mitglieder (Vereinsfunktionär*innen, Trainer*innen/Betreuer*innen, Spieler*innen, Eltern und gesetzliche Vertreter*innen als Vertreter von minderjährigen Mitgliedern) anerkennen mit dieser Vereinbarung die grundsätzlichen Regeln, welche beim SC Binningen eingehalten werden müssen. Diese Regeln entsprechen unserem Leitbild und damit unseren Werten, welche wir vertreten und auch aktiv leben.

2.         Mitgliedschaft/ Aufnahmebedingungen

Die Mitgliedschaft ist bestätigt, wenn die entsprechenden Anmelde-Formulare bei uns eingegangen sind, die Verhaltensvereinbarung unterzeichnet wurde und die Zahlung für die Lizenz bei uns eingetroffen ist (Ausnahme G+F Junioren, welche noch keine offizielle Lizenz haben). Der Jahresbeitrag wird jeweils im September fällig, unterjährige Vereinseintritte werden sofort in Rechnung gestellt. Die Nichtbezahlung von Lizenzen und Mitgliederbeiträgen kann zur internen Sperre und zum Ausschluss führen.

Die Versicherung ist Sache des/der Spieler*in oder der gesetzlichen Vertretung!

Änderungen der Daten: Adressänderungen, neue Telefonnummern, Mailadressen etc. sowie auch die Austrittsmeldung sind jeweils an das Trainerteam und an das Sekretariat (sekretariat@scbinningen.ch) zu richten!

3.         Trainings- und Spielbetrieb

Der Besuch des Trainings und die Teilnahme am Spielbetrieb ist obligatorisch.

Bei Trainings, Turnieren und Meisterschaftsspielen ist das pünktliche Erscheinen vorausgesetzt. Bei Verspätungen ist der Trainer umgehend zu informieren.

Bei Abwesenheiten ist der Trainer möglichst frühzeitig zu informieren (mindestens einen Tag vor dem Training / Spieltag). Bei längeren Abwesenheiten (Ferien, Schullager etc.) erfolgt die Meldung wenn möglich beim Start der Vorrunde und/oder Rückrunde.

Unentschuldigtes Fernbleiben kann dazu führen, dass der Spieler oder die Spielerin am folgenden Spieltag nicht aufgeboten wird. Wiederholte Verspätungen oder unentschuldigtes Fehlen kann zu Strafen oder im Extremfall zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Das Tragen von Schienbeinschonern während des Trainings ist obligatorisch.

Der Weg zum Training/Spiel und wieder nach Hause liegt bei unseren Junior*innen in der Verantwortung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters.

4.         Verhalten der Mitglieder des SC Binningen

Wir verhalten uns gegenüber den Teamkolleg*innen, Trainer*innen/Betreuer*innen, Funktionär*innen, Eltern, Gegner*innen, Zuschauer*innen und insbesondere auch gegenüber den Schiedsrichter*innen stets anständig, fair und korrekt.

Bezüglich physischer Gewalt jeglicher Art sowie gegenüber verbaler Gewalt (Mobbing, Rassismus, homophobe Äusserungen etc.) haben wir eine Null-Toleranz-Grenze und Verstösse werden mit aller Härte geahndet und führen in der Regel zum Ausschluss aus dem Verein.

Die Spieler*innen des SC Binningen tragen zu einem freundschaftlichen Vereinsleben bei und unterstützen einander. Wir sind eine Familie und stärken das WIR-Gefühl.

Bei Problemen kommunizieren wir in erster Instanz korrekt und zeitnah mit dem/der Trainer*in. Kann das Problem nicht gelöst werden, stehen unsere Funktionäre ebenfalls zu einem Gespräch zur Verfügung.

Mitglieder, welche an Trainings oder dem Spielbetrieb teilnehmen, ist die Konsumation von Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen untersagt – dies gilt während der gesamten Dauer des Zusammenzuges der jeweiligen Mannschaft. Die Konsumation von Alkohol und Zigaretten ist erwachsenen Mitgliedern, Eltern und Trainer*innen lediglich im Bereich der Terrasse beim Clubrestaurant erlaubt – ansonsten herrscht auf dem ganzen Areal Rauch- und Alkoholverbot. Für Kinder- und Jugendliche ist die Konsumation von Alkohol und Drogen in keinem Fall gestattet und wird sanktioniert.

Der SC Binningen steht für FAIRPLAY, NACHHALTIGKEIT UND TOLERANZ! Dies Werte sind uns wichtig und verlangen wir von sämtlichen Mitgliedern. Insbesondere die Gleichbehandlung und Integration sämtlicher Mitglieder ist dabei zentral.

5.         Verhalten von Trainer*innen /Betreuer*innen und Funktionären

Für Trainer*innen / Betreuer*innen und Funktionär*innen bestehen die gleichen Grundsätze wie unter Punkt 4.

Unsere Trainer*innen / Betreuer*innen und Funktionär*innen sind Vorbilder und vermitteln und leben die Werte, welche wir von allen Mitgliedern verlangen.

Unsere Trainer*innen / Betreuer*innen respektieren und schützen die Persönlichkeit der Spieler*innen.

Trainer*innen / Betreuer*innen des SC Binningen ist der Zutritt zur Garderobe bei Junior*innen untersagt. Er/Sie darf und soll im Fall von Streitigkeiten oder anderen Unregelmässigkeiten in die Garderobe gehen, um kontrollierend oder schlichtend einwirken zu können (immer unter der Wahrung der Persönlichkeitsrechte).

Trainer*innen stellen das Wohl und die sportliche/fussballerische Weiterentwicklung der Junior*innen in den Vordergrund. Wobei die Werte des SC Binningen dabei immer eingehalten und vermittelt werden sollen.

Die Trainer*innen des SC Binningen verhalten sich stets vorbildlich gegenüber den Schiedsrichtern. Unsere Trainer verhalten sich an der Seitenlinie besonnen und ruhig und sind fokussiert auf das eigene Spiel. Fairplay und korrektes Verhalten setzen wir auch bei unseren Trainer*innen voraus.

6.         Verhalten der Eltern

Für Eltern bestehen ebenfalls die gleichen Grundsätze wie unter Punkt 4.

Eltern sind eingeladen, bei den Trainings/Spielen anwesend zu sein, um ihr Kind und das Team positiv zu unterstützen. Das Einbringen von eigenen Meinungen, Anweisungen und Kritik ist während des Trainings und des Spiels nicht geduldet. Bei Fragen stehen die Trainer*innen / Betreuer*innen nach dem Training oder Spiel für ein geordnetes Gespräch zur Verfügung.

Bei Verbesserungsvorschlägen/Kritik wenden sich die Eltern nach einem genügenden zeitlichen Abstand zum Training/Spiel (ca. 30 Min.), also nicht unmittelbar nach dem Training/Spiel, an die Trainer*innen / Betreuer*innen oder einen Funktionär vom SC Binningen.

Das Betreten des Spielfeldes ist für alle Zuschauer*innen untersagt. Sie halten sich ausschliesslich ausserhalb der Abschrankungen auf. Zu gegnerischen Zuschauern*innen sind wir fair, zuvorkommend und heissen diese in Binningen jeweils herzlich willkommen. Ist der SC Binningen bei einem anderen Verein zu Gast, verhalten wir uns ebenfalls vorbildlich.

Bei allfälligen schulischen oder privaten Problemen der Kinder sollte der/die Trainer*in oder die zuständigen Funktionär*innen entsprechend informiert werden. Dies gilt auch für wichtige medizinische oder psychologische Merkmale.

Das Betreten der Garderobe ist nur nach Absprache mit dem/der Trainer*innen / Betreuer-*innen erlaubt.

Die Eltern achten darauf, dass diese Regeln auch von Verwandten, Freunden und Bekannten eingehalten werden.

7.         SCB-Leitbild

Auf unserer Internetseite (https://scbinningen.ch/verein/leitbild) sind unser Leitbild und die Werte welche wir leben abgebildet. Diese sind ein wichtiger und verbindlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Unterzeichnende dieser Vereinbarung bestätigt, dass das Leitbild (inkl. Film) auf unserer Webseite gelesen und verstanden wurden. 

Verhaltensvereinbarung zwischen:

Sport-Club Binningen

Vertreten durch den Präsidenten Marco Giani

und dem/der Spieler*in, resp. gesetzlichem Vertreter: